Rekreaèné zariadenie
MARGITA - ILONA

BETRIEBORDNUNG DES SCHWIMMBADS MARGITA-ILONA

BETRETEN DES SCHWIMMBADES

1. Das Schwimmbad ist täglich von 9:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.

2. Der Betrieb der Becken richtet sich nach dem Betriebszeitplan für die Entleerung und Befüllung der Becken.

3. Das Betreten des Schwimmbades ist nur mit der gültigen Eintrittskarte möglich. Mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Eintritt in das Schwimmbad verpflichtet sich jeder Besucher, die Bestimmungen dieser Betriebsordnung einzuhalten.

4. Jeder Besucher ist verpflichtet, seine Eintrittskarte aufzubewahren.



BETRETUNGSVERBOT ZUM SCHWIMMBAD

1. Personen mit Fieber, mit Bindehautentzündungen, mit ansteckenden Krankheiten oder Krankheiten, die Widerstand hervorrufen, mit bakteriellen Darmerkrankungen, Personen, die unter Quarantäne stehen, und Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen, dürfen das Schwimmbad nicht betreten.

2. Der Besucher, der die im vorstehenden Absatz genannten Krankheiten verheimlicht oder sich in anderer Weise inakzeptabel und störend verhält, wird ohne Rückerstattung des Eintrittspreises aus dem Schwimmbad verwiesen. Falls der Besucher das Schwimmbad nicht verlässt, wenn er dazu aufgefordert wird, ist der Angestellte der Einrichtung verpflichtet, solchen Besucher zu entfernen oder die Polizei einzuschalten.



BETRIEBSANWEISUNGEN FÜR BESUCHER

1. Für die Besucher gibt es Umkleidekabinen - Umkleideräume am Kinderbecken und am Schwimmbecken.

2. MARGITA-ILONA, s.r.o. ist nur für die in den Sicherheitsschließfächern gelagerten Gegenstände verantwortlich. Wenn die Sicherheitsschließfächer voll besetzt sind, können Sie Ihre Wertsachen kostenlos an der Rezeption des Campingplatzes aufbewahren.

3. Die Besucher müssen saubere Badekleidung tragen.

4. Die Besucher müssen die allgemeinen Hygieneregeln beachten und dürfen andere Besucher nicht durch ihr Verhalten stören.

5. Die Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen der Bademeister und des MARGITA-ILONA-Personals Folge zu leisten. Jeder Besucher, der trotz dem Hinweis gegen die Besuchsordnung verstößt oder den Anweisungen des Personals nicht Folge leistet, wird ohne Rückerstattung des Eintrittspreises hinausbegleitet.

6. Die Kinder unter 12 Jahren sind nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren erlaubt. Die Begleitung ist für das Kind während des gesamten Aufenthalts im Schwimmbad verantwortlich.

7. Bei schlechtem Wetter (Gewitter, Hagel, starker Wind) müssen die Besucher aus Sicherheitsgründen die Becken und das Schwimmbad verlassen.

8. Die Besucher werden gebeten, im eigenen Interesse in den nassen Bereichen um die Becken herum Vorsicht walten zu lassen. MARGITA-ILONA, s.r.o. haftet nicht für eventuelle Verletzungen.

9. Die Wasserattraktionen (drehende Rutsche, gerade Rutsche) dürfen nur zu dem Zweck benutzt werden, für den sie bestimmt sind. Die Nutzung dieser Einrichtungen liegt in der alleinigen Verantwortung der Besucher.

10. MARGITA-ILONA, s.r.o. kann im Areal audiovisuelle oder Videoaufnahmen machen. Bei der Anfertigung solcher Aufnahmen sind die berechtigten Interessen der betroffenen natürlichen Personen zu berücksichtigen und der geringstmögliche Eingriff in ihre Privatsphäre zu gewährleisten.

11. Der letzte Zutritt zum Schwimmbad ist spätestens 50 Minuten vor Ende der Betriebszeit möglich.



IM SCHWIMMBAD IST ES VERBOTEN:

1. Verhalten, das die Sicherheit und Ordnung gefährdet oder die Ruhe der anderen durch Lärm stört.

2. In Schwimmbecken zu springen.

3. Schreien ohne ernsthaften Grund.

4. Sich gegenseitig zu tauchen, andere Personen ins Wasser zu werfen, am Beckenrand zu laufen.

5. Sich außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu bewegen.

6. Die Beaufsichtigung von Kindern unter 6 Jahren durch die Begleitung zu vernachlässigen.

7. Das Ablegen von Glasgegenständen an den Becken.

8. Trinken, Essen, Rauchen im Schwimmbadbereich.

9. Sich mit Schuhen im Schwimmbadbereich zu bewegen.

10. Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren in das Schwimmbad.

11. Ballspiele außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu spielen.

12. Für die Nichtschwimmern ist das Betreten von Bereichen, in denen die Wassertiefe größer ist als ihre Körpergröße, untersagt.

13. Es ist strengstens untersagt, die Schwimmbecken und Wasserattraktionen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen zu betreten.




DIE WICHTIGSTEN TELEFONNUMMERN:

NOTRUFNUMMER  155   /112/

FEUERWEHR      150   /112/

POLIZEI     158   /112/

STADTPOLIZEI      159